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Gemeinnützigkeit
Der Pony- und Araberfreunde Rheinau-Hohbühn e. V. gilt als eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.
Nach Bescheinigung des Finanzamtes Kehl, Steuernummer: 14048/53104 vom 3. Mai 2010 ist der Verein in puncto „Förderung des Pferdesports“ als besonders förderungswürdig gemeinnützig anerkannt. Die Körperschaft ist berechtigt für Spenden Zuwendungsbestätigungen auszustellen.